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Nächster Zukunftstag: Donnerstag, 14. November 2024

Seiten­wechsel für Mädchen und Jungs

Am Nationalen Zukunftstag erhalten Kinder und Jugendliche praxisnah Einblicke in Berufe, in denen ihr Geschlecht untervertreten ist. Öffnen Sie Ihre Türen für den Nachwuchs und organisieren Sie ein Spezialprojekt!

Erklärvideo zum Seitenwechsel

Der Zukunftstag kurz erklärt

Der Zukunftstag will – wie sein Name sagt – die Zukunft gestalten. Mädchen und Jungen wechseln die Seiten; dadurch lernen sie geschlechtsuntypische Arbeitsfelder und Lebensbereiche kennen und machen Erfahrungen fürs Leben. Auf diese Weise öffnen sich Horizonte. Mädchen und Jungen bekommen Mut und Selbstvertrauen, ihre Zukunft losgelöst von starren Geschlechterbildern an die Hand zu nehmen.

Statistik und Beispiele

Der Nationale Zukunftstag steht unter dem Motto «Seitenwechsel». Was bedeutet das? Beispiele sowie Zahlen zu verschiedenen Berufen finden Sie hier.

Angebote entdecken

Die neuen Angebote für den Zukunftstag vom Donnerstag, 14. November 2024, sind online. Weitere Angebote werden laufend publiziert. Schülerinnen und Schüler können sich nach den Sommerferien für die Angebote anmelden.

Anmeldedaten für die  Spezialprojekte

Die Anmeldedaten für die Spezialprojekte am Nationalen Zukunftstag sind kantonal unterschiedlich. Je nach Schulkanton, Projekt und Betrieb/Organisation gelten unterschiedliche Teilnahmebedingungen. Die Anmeldung für ein Spezialprojekt ist ausschliesslich über die Website des Nationalen Zukunftstags möglich.

Wettbewerb für Schulklassen

Schulklassen, die den Seitenwechsel umsetzen, können einen Betrag für die Klassenkasse gewinnen. Je grösser der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einen geschlechtsuntypischen Beruf entdecken, desto grösser ist die Chance der Klasse auf einen Gewinn.

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Der Nationale Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im November statt. Nächster Termin ist der Donnerstag, 14. November 2024. Weitere Daten finden Sie hier.

Am Nationalen Zukunftstag steht der Seitenwechsel im Zentrum. Mädchen und Jungen entdecken geschlechtsuntypische Arbeitsfelder und Lebensbereiche. Es geht also nicht darum, einen Wunschberuf näher kennenzulernen, sondern Berufe zu erkunden, die sie für sich noch nicht in Betracht ziehen. Auf diese Weise öffnen sich Horizonte. Mädchen und Jungen bekommen Mut und Selbstvertrauen, ihre Zukunft losgelöst von starren Geschlechterbildern an die Hand zu nehmen. Der Nationale Zukunftstag fördert damit frühzeitig die Gleichstellung von Frau und Mann bei der Berufswahl und bei der Lebensplanung.

Für die Durchführung des Grundprogramms (Seitenwechsel für die Kinder der Mitarbeitenden) ist die Anmeldung optional. Für die Durchführung eines Spezialprojekts (Seitenwechsel für externe Kinder) ist die Anmeldung obligatorisch, da die Geschäftsstelle die Administration, die Vermittlung der Projektplätze, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation mit Kindern, Eltern und Lehrpersonen übernimmt.

Teilnehmende Betriebe und Organisationen profitieren von einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit:

  • Sie investieren in die Nachwuchsförderung und gewinnen künftige Talente für ihr Metier.
  • Sie wecken das Interesse für ihren Betrieb und vergrössern ihre Reichweite.
  • Sie stärken ihr positives und fortschrittliches Image.

Nach der Anmeldung via Website erhält der Betrieb innert 1 bis 3 Werktagen eine Bestätigung mit Zeitplan und dem Link auf das Angebot. Die Angebote werden ab Ende Juni laufend publiziert. Nach den Sommerferien bis Ende Oktober können sich die Schülerinnen und Schüler auf der Website des Zukunftstags anmelden. Nach Anmeldeschluss (Ende Oktober) erhält der Betrieb die Kontaktdaten der Teilnehmenden für den Versand der Einladungen. Am Zukunftstag führt der Betrieb das Programm mit den teilnehmenden Schülerinnen oder Schülern durch.

Da der Nationale Zukunftstag nicht unter das Arbeitsgesetz fällt, haftet im Falle eines Unfalls die Grundversicherung der Krankenkasse des Kindes. Diese enthält auch eine Deckung von Unfällen. Die Obhuts- und Betreuungspflicht liegt grundsätzlich bei der Begleitperson, unabhängig davon, ob dies ein Elternteil oder eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter des Betriebs ist. Der Betrieb wird nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn Sicherheitsvorschriften und Schutzbestimmungen verletzt werden.

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